Weihnachtsgeschenke
Sind Sie schon auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter und Kunden? Anbei die steuerlichen Regelungen, die dabei zu beachten sind:
Mitarbeiter:
Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die (dabei empfangenen) Sachzuwendungen sind lohnsteuerfrei. Diese dürfen den Betrag von EUR 186,-/Jahr nicht übersteigen und müssen aus einem generellen (nicht individuellen) Grund gewährt werden. Die Ausgaben für diese Geschenke sind beim Unternehmer Betriebsausgaben.
Kunden:
"Klassische" Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftspartner sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar! Übersteigen Sie den Wert von EUR 40,- sind sie sogar umsatzsteuerpflichtig!
Kundengeschenke sind nur absetzbar, wenn Sie eine entsprechende Werbewirkung haben. Denken Sie dabei an Schreibutensilien, Kalender, ... und versehen Sie diese mit Ihren Firmendaten und/oder Firmenlogo.