Mediation/Wissenswertes

persönliche Qualifikation:

Ich bin berechtigt, die Berufsbezeichnung "eingetragene Mediatorin" zu führen. Dazu musste ich eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung absolvieren und bin verpflichtet regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen. Aufgrund der Erfüllung dieser Qualitätskriterien finden Sie mich auch auf der Mediatorenliste des Bundesminsterium für Justiz. 



Hemmung der Verjährungsfristen:

Das ZivMediatG sieht bei Durchführung einer Mediation bei einer eingetragenen Mediatorin die Hemmung der Verjährungsfristen vor. Das bedeutet, dass erst nach Ende/Scheitern der Mediation die Fristen weiterlaufen und Ihnen genug Zeit bleibt, sich für einen Gerichtsweg zu entscheiden.



Kosten:

Erstgespräch: kostenlos

Folge-Einheiten (je 90 min): € 200.- exkl. USt
Bitte rechnen Sie mit mind. 5 Einheiten – abhängig von der Streitsituation